Du hast im Tarifvergleich eine deutlich günstigere Allnet-Flat gefunden, scheust aber den Wechsel, weil du deine gewohnte Handynummer bei Freunden, Familie, der Bank und in unzähligen Zwei-Faktor-Apps hinterlegt hast? Diese Sorge ist völlig unbegründet: In Deutschland hast du einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, deine Handynummer kostenlos zu jedem beliebigen Mobilfunkanbieter mitzunehmen (§ 59 TKG).
Noch besser: Viele Anbieter belohnen die Rufnummernmitnahme (Portierung) sogar mit einem Wechselbonus, der deinen Effektivpreis weiter senkt. In unserem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie der Wechsel ohne Unterbrechung klappt und welche Stolperfallen (wie den internen Markenwechsel) du umgehen musst.
Der Fuchs-Check: Das Wichtigste zur Rufnummernmitnahme
✓ Geprüft von Florian Schmidt (Stand: 11/2026)-
Ohne direkte Entgelte per Gesetz: Nach dem Telekommunikationsgesetz dürfen dir für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden (§ 59 Abs. 7 TKG).
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Zwei Zeitpunkte zur Auswahl: Du kannst deine Nummer entweder klassisch zum Vertragsende oder jederzeit sofort (aus einem noch laufenden Vertrag heraus über das sogenannte Opt-in) mitnehmen.
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Fristen vor & nach Vertragsende: Die Mitnahme zum Vertragsende kannst du schon Wochen bis Monate im Voraus beauftragen. Ist dein alter Vertrag bereits beendet, kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG).
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Wichtigste Regel für den Antrag: Name und Geburtsdatum beim neuen Anbieter müssen exakt mit den hinterlegten Vertragsdaten beim bisherigen Anbieter übereinstimmen – sonst lehnt das automatische System die Portierung ab!

1. Sofort oder zum Vertragsende: Welche Variante passt zu dir?
Bei der Bestellung deines neuen Handytarifs wirst du im Warenkorb (oder direkt nach der Aktivierung im Kundenportal) gefragt, zu welchem Zeitpunkt deine bisherige Rufnummer übertragen werden soll. Es gibt zwei völlig unterschiedliche Wege:
Kriterium | Variante A: Zum Ende der Vertragslaufzeit | Variante B: Zu sofort (aus laufendem Vertrag / Prepaid) |
Wann sinnvoll? | Dein alter Vertrag ist gekündigt und endet in den nächsten Wochen oder Monaten. | Du nutzt eine Prepaid-Karte ohne Laufzeit oder willst sofort in einen neuen Tarif wechseln. |
Was musst du beim alten Anbieter tun? | Den alten Vertrag kündigen (online per Kündigungsbutton oder in der App – siehe Handyvertrag kündigen). | Rufnummer zur sofortigen Mitnahme freigeben („Opt-in“ setzen) – per App oder Kundenservice. |
Vermeidung doppelter Kosten? | Ja! Der neue Tarif startet in der Regel erst an dem Tag, an dem der alte Vertrag endet. | Achtung: Dein alter Laufzeitvertrag bleibt von der Mitnahme unberührt und läuft bis zum regulären Vertragsende kostenpflichtig weiter. Auf Wunsch bekommt er eine neue Rufnummer (§ 59 Abs. 6 TKG). |
- Wichtiger Spezialfall für Prepaid-Kunden: Wenn du von einer Prepaid-Karte (z. B. ALDI TALK, Lidl Connect, CallYa oder MagentaMobil Prepaid) wechselst, hat dein Tarif oft gar kein festes Enddatum. Wähle beim neuen Anbieter für Prepaid-Karten deshalb fast immer die Option „Sofortige Rufnummernmitnahme“ (nachdem du beim Prepaid-Anbieter das Opt-in bzw. die Verzichtserklärung hinterlegt hast).
2. Schritt-für-Schritt-Anleitung: So läuft die Rufnummernmitnahme ab
Damit der Übergang nahtlos klappt und du keinen Tag ohne Empfang dastehst, gehst du am besten nach diesem bewährten 4-Schritte-Plan vor:
- Vertragsdaten beim alten Anbieter abgleichen:Schaue kurz in deine letzte Handyrechnung oder in die App deines bisherigen Anbieters: Wie sind dein Vorname, Nachname und dein Geburtsdatum dort exakt geschrieben? Stimmen diese drei Angaben beim neuen Antrag nicht zu 100 % überein (etwa wegen eines Tippfehlers oder nach einer Heirat), scheitert die automatische Anfrage.
- Kündigung oder Opt-in beim alten Anbieter auslösen:
- Willst du zum Vertragsende wechseln, kündige deinen bisherigen Tarif.
- Willst du sofort wechseln, klicke in der App deines bisherigen Anbieters auf „Rufnummer freigeben / Opt-in setzen“ (die Freigabe gilt meist nur für eine begrenzte Zeit). Du erhältst darüber eine Bestätigung per SMS oder E-Mail.
- Neuen Handytarif bestellen & Mitnahme auswählen:Wähle deinen neuen Wunschtarif im Handytarife-Vergleich aus. Gib im Bestellprozess deine bisherige Rufnummer, deinen bisherigen Anbieter (das sogenannte Anbieterkürzel) und die gewünschte Wechsel-Art (zum Vertragsende oder sofort) an.
- Bestätigungs-SMS abwarten & SIM-Karte tauschen:Beide Anbieter stimmen nun im Hintergrund den genauen Schaltungstermin ab und informieren dich per SMS und E-Mail. Die eigentliche Umschaltung der Rufnummer findet am vereinbarten Tag statt, meist in den frühen Morgenstunden. Am Morgen des Schaltungstages legst du einfach deine neue SIM-Karte ein (oder aktivierst deine eSIM) – fertig!
3. Gesetzliche Rechte & Fristen (§ 59 TKG): Das steht dir zu
Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) schützt Verbraucher beim Anbieterwechsel sehr streng. Diese vier gesetzlichen Garantien solltest du kennen:
- Keine direkten Portierungsentgelte (§ 59 Abs. 7 TKG): Früher verlangten Mobilfunkanbieter oft eine Gebühr für die Freigabe einer Rufnummer. Heute dürfen dir für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
- Maximal 1 Arbeitstag Unterbrechung (§ 59 Abs. 2 und 6 TKG): Beim Anbieterwechsel darf dein Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein; die Nummer muss am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag, aktiviert werden. Klappt das nicht, steht dir eine Entschädigung von 10 € pro Tag der Verzögerung zu. In der Praxis dauert das Umschalten meist nur kurz.
- Bis zu 1 Monat nach Vertragsende möglich (§ 59 Abs. 6 TKG): Dein alter Vertrag ist schon vor zwei Wochen abgelaufen? Kein Problem: Die Mitnahme kannst du noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Im Mobilfunk kannst du die Mitnahme außerdem jederzeit verlangen, auch aus einem laufenden Vertrag.
- Pflicht zur Weiterversorgung: Sollte sich beim Wechsel aus technischen Gründen einmal etwas verzögern, darf dein bisheriger Anbieter die Leistung nicht unterbrechen, bevor der Wechsel möglich ist. Für die Übergangszeit nach Vertragsende darf er nur noch die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte berechnen, es sei denn, du hast die Verzögerung selbst zu vertreten (§ 59 Abs. 2 und 3 TKG).
Prepaid-Restguthaben: Das bekommst du zurück
Wechselst du mit einer Prepaid-Karte und deiner Rufnummer zu einem neuen Anbieter, verfällt dein Restguthaben nicht einfach: Bei vorausbezahlten Diensten muss der bisherige Anbieter dir das Restguthaben bei Vertragsende auf Anfrage erstatten (§ 64 Abs. 4 TKG). Die Erstattung passiert nicht automatisch – Allnetfuchs empfiehlt dir, sie nach der Kündigung aktiv beim alten Anbieter zu beantragen, etwa über das Kundenkonto oder den Kundenservice. Wie genau die Auszahlung abläuft, regelt der jeweilige Anbieter.
4. Vorsicht bei Marken-Familien: Wann der Wechselbonus entfällt (oder Gebühren drohen)
Es gibt im deutschen Mobilfunk eine wichtige Ausnahme, auf die wir in unseren Tarif-Analysen immer wieder hinweisen: den internen Markenwechsel innerhalb desselben Unternehmens!
- Fall 1: Wechsel von Drillisch zu Drillisch (z. B. von winSIM zu SIM.de oder sim24):Alle Drillisch-Marken gehören rechtlich zur selben Firma (Drillisch Online GmbH). Wechselst du direkt von einer Drillisch-Marke zur anderen, behandelt Drillisch das oft nicht wie einen normalen Anbieterwechsel, sondern wie einen internen Tarif-/Markenwechsel – Neukunden-Aktionen oder Wechselboni können dann ausgeschlossen sein. Prüfe die Aktionsbedingungen vor der Bestellung.
- Fall 2: Bedingungen für den Wechselbonus (z. B. bei SIMon mobile, congstar, klarmobil oder o2):Viele Anbieter zahlen dir für das Mitbringen deiner Rufnummer einen Wechselbonus (z. B. als Rechnungsgutschrift) oder gewähren wie bei SIMon mobile einen günstigeren Grundpreis, wenn du deine Rufnummer mitbringst. Die aktuellen Bedingungen und Preise siehst du beim Anbieter. Wichtig: Der Wechselbonus wird fast nie gezahlt, wenn deine alte Nummer bereits bei derselben Marke oder derselben Konzernmutter (z. B. von congstar zu congstar oder von freenet zu freenet) lag.
🦊 Der Fuchs-Trick: Die „Parkplatz-Methode“ bei gleicher Marken-Familie
Du bist bereits bei einer Drillisch-Marke (im 1&1-Netz) und möchtest mit deiner Rufnummer in einen neuen Drillisch-Tarif wechseln? Oder du willst innerhalb desselben Konzerns den Neukunden-Bonus mitnehmen? Dann wähle einfach einen monatlich kündbaren Tarif in einem anderen Handynetz (z. B. bei Happy SIM oder simyo im o2-Netz oder SIMon mobile im Vodafone-Netz) oder parke deine Nummer kurz kostenlos auf einer Prepaid-Freikarte eines anderen Netzes zwischen!
Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme (FAQ)
Kündigt mein neuer Anbieter automatisch meinen alten Handyvertrag?
Nein. Anders als beim Wechsel des Festnetz-/DSL-Anschlusses oder des Stromanbieters musst du deinen alten Mobilfunkvertrag immer selbst kündigen (bzw. das Opt-in für die sofortige Mitnahme setzen). Eine reine Anfrage zur Rufnummernmitnahme ersetzt niemals die Vertragskündigung beim bisherigen Anbieter.
Kann ich die Handynummer meines Partners oder meiner Eltern auf meinen Namen übernehmen?
Grundsätzlich lehnen die automatischen Portierungssysteme eine Mitnahme ab, wenn Vertragsinhaber A beim alten Anbieter und Vertragsinhaber B beim neuen Anbieter unterschiedliche Personen sind. Es gibt dafür zwei einfache Lösungen: Entweder du schließt den neuen Vertrag zunächst ebenfalls auf den Namen des bisherigen Inhabers ab, oder du führst beim alten Anbieter vorab eine Vertragsübernahme (bzw. bei manchen neuen Anbietern das Ausfüllen einer Abweichenden Inhaber-Erklärung / Vollmacht) durch.
Ändert sich durch die Rufnummernmitnahme mein Handynetz oder meine Vorwahl?
Deine Vorwahl (z. B. 0151, 0172, 0176 oder 0179) und deine Rufnummer bleiben auf die Ziffer genau gleich – du kannst jede Vorwahl in jedes der vier deutschen Handynetze (D1, D2, o2 & 1&1) mitnehmen! Technisch funkt deine Nummer ab dem Schaltungstag natürlich im Netz deines neuen Anbieters.
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Über den Autor
Florian Schmidt ist Gründer von Allnetfuchs.de und analysiert seit über 12 Jahren täglich den deutschen Mobilfunkmarkt. Von seinem Büro in Wildeshausen aus prüft er Handytarife auf versteckte Klauseln, echte Effektivpreise und Netz-Performance. Mehr über Florian und unsere Analyse-Methodik erfahren.
